Allgemeine
Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Orbitalum Tools GmbH

[OT_AVB_20200201_DE]

 

1 Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Orbitalum Tools an den Besteller. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Bezug genommen wird.
1.2 Davon abweichende oder ergänzende Bestimmungen, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestellers sowie mündliche Vereinbarungen gelten nur, soweit sie von Orbitalum Tools schriftlich bestätigt worden sind.
1.3 Der Schriftform gleichgestellt sind alle Formen der Übermittlung, die den Nachweis durch Text ermöglichen, wie z.B. Telefax, E-Mail, etc.

2 Angebote
Angebote von Orbitalum Tools sind nur verbindlich, wenn sie unverändert, vorbehaltlos, innerhalb der in dem Angebot enthaltenen Annahmefrist angenommen werden.

3 Umfang der Lieferung
3.1 Orbitalum Tools behält sich Änderungen des Produktesortiments vor.
3.2 Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung maßgebend.

4 Daten und Unterlagen
4.1 Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen, etwaige Maß-, Eigenschafts- oder Gewichtsangaben sowie die Bezugnahme auf Normen dienen Informationszwecken und beinhalten keine Garantiezusagen. Wo es im Sinne des technischen Fortschrittes angezeigt erscheint, behält sich Orbitalum Tools entsprechende Änderungen vor.
4.2 Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Orbitalum Tools und dürfen nur für die vereinbarten bzw. von Orbitalum Tools angegebenen Zwecke benutzt werden.

5 Vertraulichkeit, Datenschutz
5.1 Die Vertragspartner werden alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Informationen des anderen Vertragspartners, die ihnen durch ihre Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich behandeln und weder Dritten offen legen noch für eigene Zwecke verwenden.
5.2 Im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Besteller werden durch Orbitalum Tools personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.

6 Vorschriften am Bestimmungsort, Exportkontrollen
6.1 Der Besteller hat Orbitalum Tools auf örtliche, gesetzliche oder andere Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferung sowie auf die Einhaltung von Sicherheits- und Zulassungsvorschriften beziehen.
6.2 Die Verantwortung für die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen im Falle eines Re-Exports der Produkte obliegt dem Besteller.

7 Preis
7.1 Die Preise verstehen sich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ohne Mehrwertsteuer, ab Werk, gemäß Incoterms der ICC (aktuelle Ausgabe), inkl. Standardverpackung. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. die Kosten für Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- oder andere Bewilligungen, sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zöllen zu tragen.
7.2 Sind die Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung, Abgaben und andere Nebenkosten in ihrem Angebots- oder Lieferpreis eingeschlossen oder im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen, behält sich Orbitalum Tools vor, die Ansätze bei Änderung der Tarife entsprechend anzupassen.
7.3 Es gilt ein Netto-Mindestauftragswert in Höhe von 100,00 EUR.
7.4 Orbitalum Tools behält sich die jederzeitige Änderung der Listenpreise vor.

8 Zahlungsbedingungen
8.1 Die Zahlungen sind vom Besteller am Ort des rechnungsstellenden Orbitalum Tools Betriebes ohne irgendwelche Abzüge wie Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren, entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen, zu leisten.
8.2 Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller für Forderungen zu, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Für Forderungen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, steht dem Besteller ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Insbesondere das Fehlen unwesentlicher Teile der Lieferung, wodurch der Gebrauch der Lieferung aber nicht verunmöglicht wird, berechtigt den Besteller nicht zur Zurückbehaltung.

9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Eigentum an Liefergegenständen geht erst nach deren vollständiger Bezahlung auf den Besteller über. Soweit die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts im Bestimmungsland an besondere Voraussetzungen oder besondere Formvorschriften geknüpft ist, hat der Besteller für deren Erfüllung Sorge zu tragen. Orbitalum Tools ist berechtigt, die Lieferung zurückzubehalten, bis der Eigentumsvorbehalt wirksam ist und die Erfüllung der Formvorschriften nachgewiesen ist.
9.2 Der Besteller darf den Liefergegenstand vor Eigentumsübergang weder verpfänden, veräußern, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen, sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen und Orbitalum Tools unverzüglich zu benachrichtigen.
9.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Orbitalum Tools zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände nach Mahnung berechtigt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Weder das Herausgabeverlangen hiernach, noch die Pfändung des Liefergegenstandes durch Orbitalum Tools gelten als Rücktritt.
9.4 Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers berechtigt Orbitalum Tools vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe, des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstandes zu verlangen.
9.5 Hat der Besteller seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt ergänzend:
a) Abweichend von Ziffer 9.1 behält sich Orbitalum Tools das Eigentum an den Liefergegenständen vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsverbindung befriedigt sind.
b) Abweichend von Ziffer 9.2 ist der Besteller unter den folgenden Bedingungen berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Liefergegenstände, im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern bzw. zu verarbeiten:
Der Besteller hat die Liefergegenstände unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn die Liefergegenstände vom Dritterwerber nicht bereits zuvor vollständig bezahlt worden sind. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungsverzug des Bestellers. Der Besteller tritt mit Vertragsschluss mit dem Dritterwerber alle aus einer Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen, betreffend die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände an Orbitalum Tools ab. Im Falle der Verbindung/Verarbeitung mit anderen beweglichen Sachen und der Entstehung von Miteigentum, umfasst die Abtretung nur den, dem Miteigentum entsprechenden, Forderungsanteil von Orbitalum Tools.
c) Zur Einziehung der an Orbitalum Tools abgetretenen Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung solange ermächtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen Orbitalum Tools gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Orbitalum Tools kann jederzeit verlangen, dass der Besteller Orbitalum Tools die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Der Besteller hat Orbitalum Tools in solchen Fällen alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazu benötigten Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
d) Die Verarbeitung von Vorbehaltsware wird durch den Besteller stets für Orbitalum Tools als Hersteller vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen, nicht dem Eigentum von Orbitalum Tools stehenden Gegenständen vermischt, vermengt, verbunden oder verarbeitet, so erwirbt Orbitalum Tools das (Mit-) Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Werden die Waren von Orbitalum Tools mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache vermischt, vermengt, verbunden oder verarbeitet und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller Orbitalum Tools anteilig Eigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Besteller verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für Orbitalum Tools. Für die durch Vermischung, Vermengung, Verbindung oder Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
e) Orbitalum Tools verpflichtet sich, die Orbitalum Tools zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Rechnungswert noch offene (Rest-) Forderungen von Orbitalum Tools nicht nur vorübergehend um mehr als 20 % übersteigt.
f) Sofern die Liefergegenstände von Orbitalum Tools fest mit Grund und Boden verbunden bzw. in einem Gebäude eingefügt werden, erfolgt die Verbindung oder Einfügung nur zu einem vorübergehenden Zweck.

10 Lieferung, Unmöglichkeit
10.1 Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Formalitäten wie Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen eingeholt, sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Die Lieferfrist bzw. gegebenenfalls der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn bei Ablauf der Frist bzw. Eintritt des Termins die Lieferung zum Versand bereitgestellt ist.
10.2 Die Lieferpflicht steht unter den nachstehenden Vorbehalten, d.h. die Lieferfrist wird angemessen verlängert bzw. der Liefertermin aufgeschoben:
a) wenn Orbitalum Tools Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht;
b) wenn Orbitalum Tools durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert wird. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von Orbitalum Tools nicht zu vertretende Umstände gleich, welche Orbitalum Tools die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie Lieferverzögerungen oder fehlerhafte Zulieferungen der vorgesehenen Vorlieferanten, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Rohmaterial- oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen, etwa durch Zerstörung des Betriebes im ganzen oder wichtiger Abteilungen oder durch den Ausfall unentbehrlicher Fertigungsanlagen, gravierende Transportstörungen z.B. durch Straßenblockaden. Dauern diese Umstände mehr als sechs Monate an, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen;
c) wenn der Besteller mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen im Rückstand ist, insbesondere, wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder vereinbarte Sicherheiten nicht rechtzeitig leistet.
10.3 Ist die Überschreitung der vereinbarten bzw. angemessenen verlängerten Lieferfrist von Orbitalum Tools zu vertreten, kommt Orbitalum Tools erst in Verzug, wenn der Besteller Orbitalum Tools schriftlich eine angemessene Nachfrist, die wenigstens einen Monat betragen muss, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle, gesetzt hat und auch diese ungenutzt abgelaufen ist. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziffer 17.
10.4 Teillieferungen sind zulässig. Für Teillieferungen kann Orbitalum Tools Teilrechnungen ausstellen.
10.5 Nimmt der Besteller versandfertig gemeldete Ware nicht rechtzeitig ab, ist Orbitalum Tools berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern und als geliefert zu berechnen. Bezahlt der Besteller die Ware nicht, ist Orbitalum Tools insbesondere berechtigt, anderweitig darüber zu verfügen.
10.6 Im Fall, dass der Besteller eine Bestellung annulliert und Orbitalum Tools nicht auf der Erfüllung des Vertrages beharrt, hat Orbitalum Tools Anspruch auf Schadensersatz in der Höhe von 10% des Wertes der fraglichen Bestellung (pauschalierter Schadenersatz) und auf den diesen Betrag übersteigenden, nachgewiesenen Schaden. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass Orbitalum Tools kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als der Betrag des pauschalierten Schadensersatzanspruches entstanden ist.
10.7 Der Besteller kann bei teilweiser Unmöglichkeit nur vom Vertrag zurücktreten, wenn die Teilleistung nachweisbar für den Besteller ohne Interesse ist. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teilleistung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Im Übrigen gilt Ziffer 17. Tritt Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch alleiniges oder überwiegendes Verschulden des Bestellers ein, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet, unter Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen seitens Orbitalum Tools. Ist die Unmöglichkeit von keinem Vertragspartner zu vertreten, so hat Orbitalum Tools Anspruch auf einen ihrer geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung.
10.8 Im Falle einer Kündigung von Werkleistungen durch den Besteller gemäß § 649 BGB hat Orbitalum Tools, neben dem Vergütungsanspruch auf etwaige bereits erbrachte Leistungen, Anspruch auf Zahlung der Vergütung für noch nicht von dem Besteller erbrachte Leistungen in Höhe von mindestens 10 % des Nettopreises der Gesamtvergütung. Orbitalum Tools bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist und/oder höhere Aufwendungen gemacht worden sind und diese statt der Pauschale von dem Besteller ersetzt zu verlangen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass tatsächlich kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden und/oder wesentlich geringere Aufwendungen, als in Höhe der Pauschale enstanden sind.

11 Verpackung
11.1 Werden die Produkte über die Standard-Verpackung hinaus zusätzlich verpackt, wird die betreffende Verpackung gesondert berechnet. Orbitalum Tools behält sich die Art der Verpackung vor.
11.2 Soweit der Besteller die für den Transport der gelieferten Ware verwendete Verpackung nach der Verpackungsverordnung an Orbitalum Tools zurückgibt, trägt er die Kosten der Verwertung und des Transports zum von Orbitalum Tools benannten Verwertungsort.

12 Gefahrenübergang, Abnahme
12.1 Die Gefahr geht ab Werk (EXW) gemäß Incoterms der ICC (aktuelle Ausgabe) auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko, unter ähnlichen Klauseln oder einschließlich Montage erfolgt oder wenn der Transport durch Orbitalum Tools organisiert und geleitet wird.
12.2 Verzögert sich der Versand aus nicht von Orbitalum Tools zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Besteller auf diesen über.
12.3 Sofern eine Abnahmeerklärung seitens des Bestellers für den Gefahrenübergang gesetzlich vorgeschrieben oder vereinbart ist, gilt Folgendes:
a) Die Werkleistungen von Orbitalum Tools gelten zwei Wochen nach der Meldung der Abnahmebereitschaft als abgenommen, es sei denn der Besteller rügt schriftlich innerhalb dieses Zeitraums bei Orbitalum Tools eingehend bestehende wesentliche Mängel.
b) Zur Abnahmeverweigerung ist der Besteller nur berechtigt, sofern der Mangel den gewöhnlichen und/oder den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch des Werkes und/oder dessen Wert aufhebt oder erheblich mindert. Sofern das Werk mit Mängeln behaftet ist, die nicht zur Abnahmeverweigerung berechtigen, hat die Abnahme unter dem Vorbehalt der Mangelbeseitigung zu erfolgen.
c) Abnahmeverweigerungen oder Vorbehalte gegen die Abnahme müssen unverzüglich, schriftlich unter Angabe und Beschreibung des gerügten Mangels, erfolgen.
d) Die Nutzung des Liefergegenstandes durch den Besteller zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gilt als Abnahme.

13 Transport und Versicherung
13.1 Der Versand erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Kosten des Bestellers. Die Versandkosten werden mit der Ware in Rechnung gestellt. Vorgegebene spezielle Versandarten (z.B. Express, Terminfracht) gehen zu Lasten des Bestellers.
13.2 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie durch Orbitalum Tools zu besorgen ist, gilt sie als im Auftrag und für Rechnung des Bestellers abgeschlossen.
13.3 Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind Orbitalum Tools rechtzeitig bekannt zu geben. Andernfalls erfolgt der Versand nach Ermessen – jedoch ohne Verantwortung – von Orbitalum Tools so schnell und kostengünstig wie möglich. Bei Franko-Lieferungen bleibt die Versandabwicklung Orbitalum Tools überlassen. Werden dabei vom Besteller besondere Vorschriften erteilt, gehen eventuelle Mehrkosten zu seinen Lasten.
13.4 Bei Beschädigung oder Verlust von Produkten auf dem Transport hat der Besteller auf den Empfangsdokumenten einen entsprechenden Vorbehalt anzubringen und beim Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen. Die Meldung, nicht ohne Weiteres feststellbarer Transportschäden hat spätestens innerhalb von sechs Tagen nach Empfang der Produkte an den Beförderer zu erfolgen.

14 Prüfung, Mängelrügen, Schadensmeldungen
14.1 Die Produkte werden von Orbitalum Tools während der Fabrikation im üblichen Rahmen geprüft. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese schriftlich zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen.
14.2 Fortsehendes entbindet den Besteller nicht von dessen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.
14.3 Mangelhafte Teile sind in jedem Fall bis zur endgültigen Klärung der Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüche aufzubewahren und Orbitalum Tools auf Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
14.4 Auf ihr Verlangen ist Orbitalum Tools Gelegenheit zu geben, den Mangel bzw. den Schaden vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten selbst oder durch Dritte begutachten zu lassen.

15 Warenrücklieferungen zu Orbitalum Tools im Kulanzweg
15.1 Orbitalum Tools ist nicht verpflichtet, ordnungsgemäß gelieferte vertragsgemäße Produkte zurückzunehmen.
15.2 Rücknahmen erfolgen aus Kulanz und werden von Orbitalum Tools nur angenommen, wenn diese vorab beantragt, genehmigt und die Produkte in neuwertigem Zustand, in Originalverpackung, frachtfrei angeliefert werden. Nicht genehmigte Rückgaben werden zu Lasten des Kunden retourniert.
15.3 In keinem Fall zurückgenommen werden Verbrauchsmaterialien, Sonderanfertigungen oder Auslaufprodukte.
15.4 Für Rückgaben unter EURO 150,– Warenwert wird keine Gutschrift erteilt.
15.5 Der Wert jeder Position muss mindestens EURO 50,– betragen.
15.6 Bei jeder Rücknahme wird eine Aufwandspauschale von 25% des Warenwertes, in jedem Fall mindestens EURO 50,– in Abzug gebracht.

16 Haftung für Sachmängel, Schutz- und Urheberrechtsverletzungen
16.1 Orbitalum Tools verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle mangelhaften Teile ihrer Lieferung, insbesondere die nachweislich infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder Ausführung, sofern nicht nach Vorgaben des Bestellers gefertigt oder durch den Besteller modifiziert, oder wegen Mängeln der Betriebs- oder Montageanleitungen schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach ihrer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum von Orbitalum Tools.
16.2 Wenn eine von Orbitalum Tools gesetzte angemessene Frist für die Nacherfüllung wegen eines Mangels fruchtlos verstreicht, hat der Besteller – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag oder angemessener Minderung des Preises. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur angemessenen Minderung des Vertragspreises zu.
16.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Ansprüche, die nicht auf dem Verschulden seitens Orbitalum Tools beruhen, insbesondere solche infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Lagerung oder Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, unsachgemäßer Eingriffe des Bestellers oder Dritter, Verwendung von Nicht-Originalteilen sowie infolge anderer Gründe, die Orbitalum Tools nicht zu vertreten hat.
16.4 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, sind insoweit ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil der Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspreche dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes.
16.5 Führt die Benutzung des Liefergegenstandes innerhalb der in Ziffer 18 genannten Fristen zur Schutz- oder Urheberrechtsverletzung, verschafft Orbitalum Tools, neben evtl. Schadensersatz unter Beachtung von Ziffer 17, grundsätzlich dem Besteller das Recht zum weiteren Gebrauch oder modifiziert den Liefergegenstand derart, dass die Schutz- oder Urheberrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen (d.h. mit bis zu 10%iger Erhöhung der Herstellungskosten, einschl. evtl. Lizenzgebühren) oder in angemessener Frist nicht möglich, sind die Parteien zum Rücktritt unter Rückerstattung der gegenseitig erhaltenen Leistungen berechtigt.
16.6 Die in Ziffer 16.5 genannten Verpflichtungen von Orbitalum Tools sind vorbehaltlich Ziffer 17 und für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend.
16.7 Anspruch auf Nacherfüllung und Schadensersatz wegen Schutz- oder Urheberrechtsverletzung, wie in Ziffer 16.5 genannt, besteht nur, wenn der Besteller Orbitalum Tools unverzüglich schriftlich unter Angabe und Beschreibung der geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet, der Besteller Orbitalum Tools in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. Orbitalum Tools die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Ziffer 16.5 ermöglicht, Orbitalum Tools alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben, Orbitalum Tools die Schutz- oder Urheberrechtsverletzung zu vertreten hat, was z. B. nicht der Fall ist, wenn die Verletzung auf einer Anweisung oder Spezifikation des Bestellers beruht oder wenn die Schutz- oder Urheberrechtsverletzung dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

17 Haftungsbegrenzung
17.1 Soweit sich in diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, sind alle Ansprüche des Bestellers gegen Orbitalum Tools, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung der Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.
17.2 Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, ebenfalls nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Orbitalum Tools – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit– nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbegrenzung gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, wenn und soweit die Garantie gerade bezweckt, den Besteller gegen Schäden, die nicht an den gelieferten Produkte selbst entstanden sind, abzusichern.
17.3 Soweit die Haftung von Orbitalum Tools ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für mit ihr verbundene Gesellschaften, sowie für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Orbitalum Tools und mit ihr verbundener Gesellschaften.
17.4 Insbesondere wird bei der Erbringung von Leistungen nach Vorgabe des Bestellers die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Eine Prüfungspflicht seitens Orbitalum Tools besteht im Hinblick auf Schutzrechte Dritter nicht.

18 Verjährung von Schadensersatz- und Sachmängelansprüchen
Schadensersatz- und Sachmängelansprüche verjähren 12 Monate ab Gefahrübergang. Die vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt; für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln. Für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; grob fahrlässiges Verhalten von Organen oder leitenden Angestellten; vorsätzliches oder arglistiges Verhalten; die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; Garantien sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten stets die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

19 Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine gültige Regelung zu ersetzen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Zweck weitestgehend erreicht wird.

20 Erfüllungsort und Gerichtsstand
20.1 Erfüllungsort ist Singen, Deutschland.
20.2 Bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist die Klage ausschließlich beim für Orbitalum Tools zuständigen Gericht zu erheben. Orbitalum Tools ist jedoch auch berechtigt, jedes andere zuständige Gericht anzurufen.
20.3 Das Vertragsverhältnis untersteht ausschließlich Deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und aller Kollisionsnormen.